Die UN-Biodiversitätskonferenz 2026 findet ab Mitte Oktober in der armenischen Hauptstadt Jerewan statt. Dabei ist die zentrale Frage, ob die Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) auf ihrer 17. Konferenz (COP17) effektive Maßnahmen beschließen, um die Zerstörung der biologischen Vielfalt zu stoppen.
Auf der COP17 werden erstmals die gemeinsamen Fortschritte bei der Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens (Global Biodiversity Framework – GBF) von Kunming-Montreal überprüft, der 2022 als Strategieplan für die Umsetzung des Übereinkommens bis 2030 verabschiedet wurde.
Die Konferenz wird das Ergebnis dieser globalen Überprüfung verhandeln, das weitgehend auf den Nationalen Berichten der Vertragsstaaten und dem Globalen Bericht über den gemeinsamen Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele und Vorgaben des GBF basiert. Letzterer wird unter dem Titel State of Biodiversity Action bereits vor der COP17 veröffentlicht, aber schon der Entwurf macht deutlich, wie schleppend es mit der Umsetzung vorangeht.
Die Umsetzung hinkt hinterher
Auf der COP17 werden erstmals die gemeinsamen Fortschritte bei der Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens (Global Biodiversity Framework – GBF) von Kunming-Montreal überprüft, der 2022 als Strategieplan für die Umsetzung des Übereinkommens bis 2030 verabschiedet wurde.
Die Konferenz wird das Ergebnis dieser globalen Überprüfung verhandeln, das weitgehend auf den Nationalen Berichten der Vertragsstaaten und dem Globalen Bericht über den gemeinsamen Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele und Vorgaben des GBF basiert. Letzterer wird unter dem Titel State of Biodiversity Action bereits vor der COP17 veröffentlicht, aber schon der Entwurf macht deutlich, wie schleppend es mit der Umsetzung vorangeht.
Im Fokus der globalen Überprüfung steht daher die bisher mangelhafte Umsetzung des GBF – die „Umsetzungslücke“. Dazu gehört auch, dass die Industrieländer ihrer Verpflichtung nachkommen, den Entwicklungsländern Mittel für die Umsetzung in Form von Finanzierung, Technologietransfer und Kapazitätsaufbau bereitzustellen. Der Großteil der weltweiten Artenvielfalt findet sich in Ländern des globalen Südens, so dass diese die weit größere Last bei der Umsetzung tragen. Sie sind zögerlich, diese Belastungen zu verstärken und neue im Zusammenhang mit Planung, Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung auf sich zu nehmen, solange die Industrieländer ihren Verpflichtungen zur Bereitstellung der Mittel nicht nachkommen.
Dies sind wichtige Themen, aber es ist unmöglich, die Ziele und Vorgaben des GBF zu erreichen, ohne die zugrunde liegenden Ursachen der Zerstörung der Artenvielfalt zu adressieren. Dazu gehören die Regeln des vorherrschenden Wirtschafts- und Finanzsystems, die den Extraktivismus auf Kosten des sozialen und ökologischen Wohlergehens vorantreiben; Finanzströme für Sektoren, die für den Biodiversitätsverlust verantwortlich sind und ihn beschleunigen; die Vereinnahmung von Regulierungsbehörden durch Unternehmen sowie die Mängel der auf die Biodiversität angewandten Marktlogik. Die Ursachen sind tief in ungerechten Ausbeutungs- und Steuerungssystemen verwurzelt und schaffen eine „Gerechtigkeitslücke“, gegen die man ernsthaft vorgehen muss.
Debatten über die Finanzierung der Biodiversität
Ein weiterer Schwerpunkt der COP17 wird die „Finanzierungslücke“ sein, worunter in der Regel die unzureichende Finanzierung für die Bewältigung der Biodiversitätskrise verstanden wird. Diese Lücke soll mit der Mobilisierung von Ressourcen aus „allen Quellen“ geschlossen werden.
Das Übereinkommen stellt Gerechtigkeit in den Mittelpunkt der Biodiversitätsfinanzierung. Zwar sind alle Vertragsstaaten zur Umsetzung verpflichtet, aber für die Bereitstellung der Finanzmittel gelten unterschiedliche Verpflichtungen. Inwieweit die Entwicklungsländer ihre Verpflichtungen erfüllen können, hängt davon ab, in welchem Maße die Industrieländer ihren rechtlich verbindlichen Verpflichtungen, neue und zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen sowie einen Technologietransfer zu leisten, nachkommen. In Artikel 20 ist das Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung festgeschrieben.
Diese Finanzierungsverpflichtungen wurden bislang nicht erfüllt und die bisher geleisteten Zahlungen bleiben weit hinter den Zielen des GBF zurück. Auf der COP17 wird sich der politische Kampf jedoch stattdessen auf eine „Erweiterung der Geberbasis“ konzentrieren. Vorschläge der Industrieländer, die staatlichen Finanzierungsbeiträge automatisch an das Staatseinkommen zu koppeln, können als ein Versuch gewertet werden, die gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung und Artikel 20 zu unterminieren, um die Verpflichtung zur Bereitstellung von Geldern zu umgehen.
Auch die Betonung auf die Mobilisierung von Ressourcen aus „allen Quellen“ ist ein Versuch der Industrieländer, ihre Finanzierungsverpflichtungen zu vermeiden und zur Schließung der „Finanzierungslücke“ stattdessen auf den Privatsektor zu blicken und „innovative Modelle“ wie Biodiversitätsausgleiche und ‑gutschriften in Betracht zu ziehen. In der Praxis können diese Instrumente aber die notwendigen Gelder nicht generieren und verstärken oftmals noch die sozialen und ökologischen Schäden.
Ein weiterer wichtiger Streitpunkt sind die Kriterien für die institutionelle Struktur, mit der der Finanzmechanismus des Übereinkommens arbeiten soll. Die Entwicklungsländer fordern seit langem einen von der COP kontrollierten globalen Biodiversitätsfonds – einen Fonds, der Dynamik erzeugt, die Ambitionen für mehr Finanzressourcen erhöht sowie über gerechte Steuerungsmechanismen verfügt.
Mit den richtigen Kriterien – einschließlich Vorgaben, wie indigene Bevölkerungsgruppen, lokale Gemeinschaften, Frauen und Jugendliche direkte Finanzierung erhalten und an deren Verwaltung mitwirken können – kann sichergestellt werden, dass die institutionelle Struktur fair und gerecht funktioniert.
Klimaprioritäten dürfen nicht die Artenvielfalt und Menschenrechte unterminieren
Ein zentrales übergreifendes Thema auf der COP17 wird die Verknüpfung von Biodiversität und Klimaschutz sein, verbunden mit der Frage, wie sie Eingang in kohärente nationale Strategien und deren Umsetzung finden kann. Ein damit verwandter Punkt ist die Kooperation zwischen den drei Rio-Konventionen: dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und dem Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD). In Jerewan werden Optionen für eine stärkere politische Kohärenz und ein möglicher langfristiger Fahrplan für diese Kooperation erörtert. Dabei besteht die Herausforderung darin, sicherzustellen, dass die biologische Vielfalt weiterhin das oberste Anliegen der CBD bleibt und dass Synergien die jeweiligen Mandate respektieren, ohne dass Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz den Prioritäten im Breich Kohlenstoff untergeordnet werden.
Die Konferenz wird auch eine Ergänzung zu den freiwilligen Leitlinien für ökosystembasierte Ansätze zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verringerung des Katastrophenrisikos diskutieren. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei, dass ausreichende Sozial- und Umweltstandards in die Ansätze zur Eindämmung des Klimawandels einbezogen werden.
Zahlreiche der wichtigen politischen Auswirkungen werden die Gerechtigkeit sowie den Zusammenhang zwischen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung betreffen. Die COP17 kann Schritte festlegen, mit denen sichergestellt wird, dass die klimabezogene Biodiversitätsfinanzierung zusätzlich erfolgt, dass derselbe Finanzfluss nicht für mehrere Verpflichtungen angerechnet wird und dass die Länder und Gemeinschaften mit der größten Artenvielfalt Zugriff auf angemessene und berechenbare Finanzierung haben.
Umsetzung von Artikel 8(j) und dazugehörigen Bestimmungen
Auf der COP16 in Kolumbien 2024 wurde ein historischer Beschluss gefasst: Die Einrichtung eines permanenten Ausschusses unter Artikel 8(j) und anderen Bestimmungen des Übereinkommens in Bezug auf indigene Völker und lokale Gemeinschaften (SB8J).
Im Zuge der ersten Sitzung im Oktober 2025 wurden mehrere wichtige Aufgaben an die COP17 verwiesen, auf der voraussichtlich der endgültige modus operandi des SB8J verabschiedet wird, einschließlich Koordinierungsmechanismen und regionaler Vertretung. Weitere Aufgaben der aktuellen Konferenz sind die Finalisierung der Leitlinien für die Umsetzung der Ziele 2 und 3 des GBF, damit die Anerkennung traditionellen Wissens und territorialer Rechte in dieser Umsetzung festgeschrieben wird.
Die COP17 muss sicherstellen, dass der neue Ausschuss unter Artikel 8(j) mehr als nur ein erweiterter Konsultationsmechanismus für indigene Völker und lokale Gemeinschaften ist. Er muss einen sinnvollen Wandel bei der Umsetzung der Konvention hin zu einer wirklichen Anerkennung der Rechte, der Selbstverwaltung, der Wissenssysteme, der traditionellen Nutzung und des kollektiven Handelns der indigenen und lokalen Bevölkerungsgruppen widerspiegeln.
Diese Arbeit wird viele Diskussionen des Übereinkommens beeinflussen. Aber mehrere relevante Bestimmungen sind noch nicht einvernehmlich beschlossen oder lediglich freiwilliger Art. Ihre Effektivität hängt stark von der Finanzierung, den nationalen Strategien und der Einbeziehung von Artikel 8(j) in die Umsetzung ab.
Ungelöste Fragen in Bezug auf Digitale Sequenzinformationen (DSI)
Auf der COP16 wurde ein multilateraler Mechanismus verabschiedet - zu dem auch der Cali-Fonds gehört - aus dem die Vertragsstaaten faire und gerechte Gewinnanteile aus der Nutzung von DSI aus genetischen Ressourcen erhalten können.
Allerdings gibt es auch hier noch erhebliche Lücken. Weder besteht Rechtssicherheit, dass die Nutzer*innen von DSI ihre Gewinne teilen, noch gibt es ausreichende Unterstützung dafür, dass die Nutzung von DSI in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Gesetzen erfolgt. Mit den anfänglichen Modalitäten sollte eine gewisse Vorhersehbarkeit für die Gewinnteilung geschaffen werden, aber die ersten Trends sind nicht erfolgversprechend. Es liegen auch kaum Informationen über bisherige nichtfinanzielle Ausgleiche vor. Unterdessen kommen wichtige Folgemaßnahmen, die sicherstellen sollen, dass DSI allen Vertragsparteien auf transparente und nachvollziehbare Weise zur Verfügung gestellt wird, nur schleppend voran.
Die COP17 steht hier vor einer echten Pattsituation: Die Länder des globalen Nordens und die Industrie wollen zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf den nationalen Zugang und die Gewinnteilung vermeiden, während die Entwicklungsländer eine stärkere Rechenschaftspflicht und Transparenz der Datenbanken fordern, damit DSI aus ihren Territorien nicht auf ungerechte Weise durch Datenbanken in Industrieländern genutzt werden. Die Konferenz wird dieses Problem möglicherweise gar nicht ansprechen, da es immer noch viele ungelöste Streitpunkte im Zusammenhang mit dem Cali-Fonds gibt.
Bewahrung des Vorsorgeprinzips
Der Ansatz des Vorsorgeprinzips ist ein zentrales Anliegen der CBD, wird jedoch in Diskussionen zu Biosicherheit in Frage gestellt. Die COP17 wird die Einführung eines Thematischen Aktionsplans in Erwägung ziehen, um den Kapazitätsaufbau, Technologietransfer und Wissensaustausch in Bezug auf synthetische Biologie zu fördern. Die Vertragsstaaten haben die Wahl: Das Vorsorgeprinzip unterstützen und sich auf den Kapazitätsaufbau für die Bewertung und Regulierungsaufsicht konzentrieren oder sich dem Druck beugen, Technologietransfer und Forschung voranzubringen, obwohl hier wenig auf derzeitige und potentielle Vorteile hinweist. Ersteres würde Entwicklungsländern dabei helfen, souveräne Entscheidungen treffen zu können, ohne sie auf den Kosten für Schäden oder Technologieversagen sitzen zu lassen.
Zahlreiche ähnliche Herausforderungen gibt es auch im Zusammenhang mit dem Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit. Für den Leitfaden zur Risikobewertung von lebenden genetisch veränderten Organismen (LMO) werden mehrere Themen vorgeschlagen. Jegliche Leitlinien müssen mit dem Vorsorgeprinzip des Protokolls im Einklang stehen und dürfen keine industrieorientierten Methoden nutzen, die die Risikobewertung schwächen oder einengen. Zudem muss dringend geklärt werden, ob neue genomeditierte Organismen unter das Protokoll fallen. Ob das Protokoll weiterhin relevant bleibt, hängt davon ab, ob es die Vorsorgeaufsicht über neue Technologien aufrechterhalten und gleichzeitig sicherstellen kann, dass die Risiken nicht auf Entwicklungsländer oder Gemeinschaften im globalen Süden abgewälzt werden.
Eine erfolgreiche COP17 basiert weniger auf der Schließung der „Umsetzungslücke“, als viel mehr auf Fortschritten bei der Bekämpfung der Ursachen des Artenverlusts sowie darauf, Gerechtigkeit, Vorsorge und den Schutz der Rechte von indigenen Bevölkerungsgruppen, lokalen Gemeinschaften, Frauen und Jugendlichen in den Mittelpunkt der Maßnahmen zu stellen, um die „Gerechtigkeitslücke“ zu schließen. Nur so kann die Zerstörung der biologischen Vielfalt effektiv gestoppt werden.
*Unter Mitwirkung von Kolleginnen und Kollegen des Third World Network.